Standortfragen

Warum hat man sich für den Standort Albbruck entschieden?

Im Rahmen eines intensiven Auswahlprozesseses hatten alle Städte und Gemeinden des Landkreises die Möglichkeit, geeignete Grundstücke vorzuschlagen. Das einzige vorgegebene Kriterium war die Grundstücksgröße mit mindestens sechs Hektar. Es sind daraufhin zahlreiche Grundstücksbewerbungen beim Kreis eingegangen.

Anhand eines mit den Mitgliedern des Kreistags erarbeiteten Kriterienkatalogs zur Grundstücksauswahl wurden alle Grundstücke bewertet. So wurden beispielsweise Kriterien, wie die Größe, Beschaffenheit, Lage, Erreichbarkeit im Landkreis, die Bebaubarkeit, Natur- und Umweltrechtliche Fragestellungen sowie die Kosten bewertet.

Auf Basis dieser Bewertungsmatrix hat sich Albbruck als der geeignetste Standort herausgestellt. Der Kreistag hat sich anschließend mit überwältigender Mehrheit für diesen Standort ausgesprochen.

Ist der Standort auch bei einem 100-jährlichen Hochwasser sicher?

Der Standort ist nicht nur bei einem 100-jährlichen Hochwasser sicher, sondern darüber hinaus auch bei extremen Hochwassern und bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen. Dies wurde von Fachleuten und dem Umweltamt bestätigt.

Durch die Beschaffenheit und Lage der Standortfläche mit einer sehr steilen Böschung zum Rheinufer und einem Höhenunterschied von über 18 Metern, wäre selbst bei einem extremen Hochwasser noch ein „Puffer“ von über 10 Metern vorhanden. Auch deshalb wurde von den Experten versichert, dass der Standort in Albbruck keiner Gefahr für Hochwasser ausgesetzt ist.

Wurde bei der Standortsuche berücksichtigt, dass das Klinikum in der Kernzone des Kernkraftwerks Leibstadt liegt?

Dadurch, dass das Kernkraftwerk Leibstadt direkt am Rhein, an der deutsch-schweizerischen Grenze liegt, befindet sich der gesamte Landkreis Waldshut – jeder potentielle Standort miteingeschlossen – zwangsläufig in einem engeren Radius des Kernkraftwerks. Jeder potentielle Standort im Landkreis befindet sich somit in einer unmittelbarer Nähe zum Kernkraftwerk. Dies trifft beispielsweise auch auf den aktuellen Standort in Waldshut zu.

Ist das geplante Klinikum im Falle eines größeren Atomunfalles im Kernkraftwerk Leibstadt noch betreibbar?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Dies hängt nicht zuletzt vom Ausmaß und der Schwere eines kerntechnischen Ereignisses ab. Das Regierungspräsidium Freiburg als für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen federführende Behörde, der Landkreis Waldshut wie auch das Zentralklinikum halten entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vor. Im Fall eines kerntechnischen Ereignisses werden ggf. die erforderlichen Maßnahmen (Verbleib im Haus, Ausgabe bzw. Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung) angeordnet und umgesetzt.

Weitere Informationen können Sie auch über https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt1/ref16/notfallschutz-faq/ erhalten.

Wie sieht es mit der Geruchsentwicklung durch die Kläranlage in unmittelbarer Nähe aus?

Bereits bei der Standortauswahl wurden die Themen Geruch und Lärm im Rahmen von Fachgutachten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Geruchs-auswirkungen der Kläranlage am Standort in Albbruck unwesentlich sind und durch planerische Maßnahmen wie bspw. die Trennung und Positionierung von empfindlichen und unempfindlichen Nutzungen entsprechend berücksichtigt werden können.

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