Fragen und Antworten zum
Gesundheitspark Hochrhein und Zentralklinikum
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Standort | Zentralklinikum | Anbindung, Erreichbarkeit, Mobilität | Nachhaltigkeit
Standortfragen
Im Rahmen eines intensiven Auswahlprozesseses hatten alle Städte und Gemeinden des Landkreises die Möglichkeit, geeignete Grundstücke vorzuschlagen. Das einzige vorgegebene Kriterium war die Grundstücksgröße mit mindestens sechs Hektar. Es sind daraufhin zahlreiche Grundstücksbewerbungen beim Kreis eingegangen.
Anhand eines mit den Mitgliedern des Kreistags erarbeiteten Kriterienkatalogs zur Grundstücksauswahl wurden alle Grundstücke bewertet. So wurden beispielsweise Kriterien, wie die Größe, Beschaffenheit, Lage, Erreichbarkeit im Landkreis, die Bebaubarkeit, Natur- und Umweltrechtliche Fragestellungen sowie die Kosten bewertet.
Auf Basis dieser Bewertungsmatrix hat sich Albbruck als der geeignetste Standort herausgestellt. Der Kreistag hat sich anschließend mit überwältigender Mehrheit für diesen Standort ausgesprochen.
Der Standort ist nicht nur bei einem 100-jährlichen Hochwasser sicher, sondern darüber hinaus auch bei extremen Hochwassern und bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen. Dies wurde von Fachleuten und dem Umweltamt bestätigt.
Durch die Beschaffenheit und Lage der Standortfläche mit einer sehr steilen Böschung zum Rheinufer und einem Höhenunterschied von über 18 Metern, wäre selbst bei einem extremen Hochwasser noch ein „Puffer“ von über 10 Metern vorhanden. Auch deshalb wurde von den Experten versichert, dass der Standort in Albbruck keiner Gefahr für Hochwasser ausgesetzt ist.
Dadurch, dass das Kernkraftwerk Leibstadt direkt am Rhein, an der deutsch-schweizerischen Grenze liegt, befindet sich der gesamte Landkreis Waldshut – jeder potentielle Standort miteingeschlossen – zwangsläufig in einem engeren Radius des Kernkraftwerks. Jeder potentielle Standort im Landkreis befindet sich somit in einer unmittelbarer Nähe zum Kernkraftwerk. Dies trifft beispielsweise auch auf den aktuellen Standort in Waldshut zu.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Dies hängt nicht zuletzt vom Ausmaß und der Schwere eines kerntechnischen Ereignisses ab. Das Regierungspräsidium Freiburg als für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen federführende Behörde, der Landkreis Waldshut wie auch das Zentralklinikum halten entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vor. Im Fall eines kerntechnischen Ereignisses werden ggf. die erforderlichen Maßnahmen (Verbleib im Haus, Ausgabe bzw. Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung) angeordnet und umgesetzt.
Weitere Informationen können Sie auch über https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt1/ref16/notfallschutz-faq/ erhalten.
Bereits bei der Standortauswahl wurden die Themen Geruch und Lärm im Rahmen von Fachgutachten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Geruchs-auswirkungen der Kläranlage am Standort in Albbruck unwesentlich sind und durch planerische Maßnahmen wie bspw. die Trennung und Positionierung von empfindlichen und unempfindlichen Nutzungen entsprechend berücksichtigt werden können.
Fragen zum Zentralklinikum
Die Erarbeitung der Medizinstrategie erfolgte zunächst auf Grundlage der Leistungsdaten der vergangenen Jahre. Dabei wurden allgemeine Trends und Entwicklungen in der Krankenhausversorgung berücksichtigt. Dazu gehören Einflussfaktoren wie beispielsweise die Fallzahlveränderungen aufgrund des ambulanten Potentials (Ambulantisierung) und Tagesfälle sowie der Rückgang für erwartete Verweildauer-Veränderungen.
Ebenfalls in die Betrachtung mit einbezogen wurden die möglichen Entwicklungsfelder, die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im Landkreis von Bedeutung sind.
Da es trotz der vorgenannten Prognosen nicht möglich ist, genau vorauszusehen wie sich die Medizin in den nächsten Jahren entwickeln wird, soll bei den noch anstehenden Planungen insbesondere darauf geachtet werden, dass künftig eine Nutzungsanpassung möglich ist. Mit geringem Aufwand sollen dadurch zukünftige Entwicklungen umgesetzt werden können.
Die Notaufnahme am Standort Waldshut stößt durch die rasant wachsenden Patientenzahlen zunehmend an ihre Grenzen. Im Neubau ist diese ausreichend groß konzipiert.
Die Politik arbeitet derzeit an der Umsetzung und Etablierung der sogenannten integrierten Notfallzentren. Dies bedeutet, dass die kassenärztliche ambulante Notfallversorgung und die stationäre Notfallversorgung räumlich aneinander gegliedert werden. Diese räumliche Zusammenlegung wird im Neubau entsprechend umgesetzt.
Was die künftige Bettenzahl angeht, ist das künftige Zentralklinikum nach heutigem Stand sehr gut aufgestellt. Wie sich die Medizin entwickelt bleibt abzuwarten.
Einige Bereiche der ambulant fachärztlichen Versorgung, wie bspw. die Urologie, sind gut ausgebaut. Zudem sind diese als Kooperationspartner bzw. Belegärzte im Klinikum tätig. Wir stellen jedoch fest, dass im Bereich der Gynäkologie die Facharztversorgung im Landkreis an ihre Grenzen kommt. Diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen.
Im Fachbereich der Pädiatrie, sprich der Kinder- und Jugendmedizin, soll am künftigen Klinikum ebenfalls ein Angebot entstehen. Die Hochrechnung hat ergeben, dass es für eine stationäre Fachabteilung nicht ausreichen wird. In Form von Kooperationen soll jedoch eine ambulante oder belegärztliche Behandlung und Kontaktaufnahme für Eltern mit Kindern am neuen Klinikstandort sichergestellt werden.
Am neuen Klinikstandort in Albbruck ergibt sich eine Vielzahl von Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber auch für die Patienten und Besucher.
Aktuell fehlen am Standort in Waldshut Parkplätze. Im geplanten Parkhaus am Gesundheitspark werden künftig ausreichend Parkplätze für die Nutzer zur Verfügung stehen. Zudem ist die Nähe zu weiteren Dienstleistungen gegeben, so z.B. auch zu Kindertagestätte/Kindergarten. Durch die nahezu Rundum-Versorgung sowie das Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Gesundheitspark entsteht ein Paket an attraktiven Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies soll auch zu einem guten Betriebsklima beitragen.
Das neue Klinikum wird vollständig modernisiert und digitalisiert sein. Die Laufwege für unsere Mitarbeiter werden reduziert, z.B. durch eine Rohrpost und voll automatisierten Logistikwegen im Haus.
In den weiteren Planungen sollen zudem die Beziehungen der Räume zueinander betrachtet werden, um so, eine effiziente Anordnung und damit kurze Wege zwischen den Räumlichkeiten an die Bedarfe der häufigsten Abläufe zu erreichen. Dies schließt die optimale Aufstellung der Notfallversorgung mit ein.
Westlich der Klinikfläche ist ein Standort für das DRK und die Rettungswache eingeplant.
Eine verlässliche Zahl kann im jetzigen Planungsstadium nicht genannt werden.
Nimmt man aber die aktuelle Mitarbeiterzahl am Klinikum am Standort Waldshut zu Grunde, die bei ca. 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt, werden mit den weiteren Nutzungen im Gesundheitspark voraussichtlich mehr als 1.000 Arbeitsplätzen am neuen Standort entstehen.
Das geplante Parkhaus wird kostenpflichtig sein. Über die Ausgestaltung und Höhe kann aktuell keine Aussage getroffen werden.
Bei den aktuellen baulichen Planungen wird insbesondere auch auf die Wirtschaftlichkeit bei den Betriebskosten geachtet. Ziel ist ein wirtschaftliches Gebäude sowohl hinsichtlich Invest- als auch Betriebskosten, was sich auch auf das Ergebnis auswirken wird.
Der vorgesehenen Planbettenzahl liegt zudem eine Betrachtung des zukünftigen Kapazitätsbedarfs zu Grunde mit dem Ziel, eine gute Auslastung zu erreichen. Hier wurden u. a. auch demografische Entwicklungen berücksichtigt.
Zudem werden zusätzlich zu den Fachbereichen der Grund- und Regelversorgung Spezialbereiche etabliert, wie beispielsweise ein Herzkathetermessplatz, die zusätzlich zur Wirtschaftlichkeit beitragen.
Wir möchten bereits während der Planungs- und der Umsetzungsphase ein ausgeglichenes Ergebnis erreichen. Hier war das Klinikum auf gutem Kurs, allerdings schlägt sich die Corona-Situation aktuell wie auch bei umliegenden Kliniken immer deutlicher bei den Finanzen des Klinikums nieder.
Insofern lässt sich für die Zukunft sagen, dass die geplante Ausrichtung auch vor einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund erfolgt und ein ausgeglichenes Ergebnis zum Ziel hat. Wie sich das Ergebnis tatsächlich entwickelt, hängt allerdings auch von weiteren Einflussfaktoren wie z.B. der Corona-Situation und den zukünftigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen sowie den personellen Ressourcen ab.
Eigentümer des Klinikgebäudes ist der Spitalfonds Waldshut. Da das Klinikum nach der Fertigstellung vollständig in das neue Klinikgebäude in Albbruck umziehen wird, geht das Gebäude in Waldshut zurück an den Spitalfonds bzw. die Stadt Waldshut-Tiengen. Die künftige Nutzung liegt dann in der Verantwortung von Spitalfonds/Stadt.
Dies betrifft nicht den im Sommer 2021 in Betrieb genommenen Nordanbau. Hier wird eine Nachnutzung angestrebt, die sowohl nachhaltig, wirtschaftlich und zukunftsfähig ist.
Fragen zur Anbindung, Erreichbarkeit, Mobilität
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wurde im Rahmen der städtebaulichen Planungen umfassend berücksichtigt. So ist vorgesehen, die bisher bestehenden Buslinien ohne Umwege über die Fläche des Gesundheitsparks zu führen und das Angebot über zusätzliche Linien ggfs. auszubauen. Zudem soll eine Verbindung an den Bahnhof in Albbruck eingerichtet werden.
Die Erreichbarkeit (mit dem PKW innerhalb von 30 Minuten) der Standorte war ein Kriterium der Bewertungsmatrix im Rahmen der Grundstücksauswahl.
Die Auswertungen zeigten, dass der Standort in Albbruck für mehr als 80% der Kreisbewohner innerhalb von 30 Autofahrminuten erreichbar ist. Damit lag Albbruck gemeinsam mit Dogern auf dem ersten Rang. Ein Standort, der für alle Kreisbewohner innerhalb der 30 Minuten erreichbar wäre, konnte aufgrund der topografischen Lage des Landkreises nicht gefunden werden.
Um den Krankenhausstandort Albbruck von Osten kommend erreichen zu können, ist zunächst die Stadt Waldshut zu passieren. Dies ist auch aktuell am Standort in Waldshut der Fall, da sich das Klinikgebäude am westlichen Ende der Stadt befindet. Insofern ergibt sich für den neuen Standort in Albbruck dadurch keine zusätzliche Zeitverzögerung.
Durch Verbesserungsmaßnahmen im Stadtverkehr, wie z.B. Schwerlastverkehr oder der Grenzübergang zur Schweiz, soll die Situation punktuell entschärft werden, sodass wie bisher auch im Notfall die Rettungswege entsprechend gewährleistet sind.
Die unzuträgliche Verkehrssituation in Waldshut soll im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans und der dort vorgesehenen durchgängigen und leistungsstarken Ost-West-Verbindung der A98 am Hochrhein verbessert werden.
Über den aktuellen Stand zu den Sanierungen der Albtalstraße können Sie sich auf der Webseite des Landkreises Waldshut unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/sanierung-der-albtalstrasse-l-154 informieren. Dort haben wir alle uns vorliegenden Informationen für Sie zusammengefasst.
Die technische Masterplanung sieht u.a. vor, Lademöglichkeiten in ausreichender Anzahl und mit hoher Flexibilität an die Nutzung im Parkhaus vorzuhalten.
Im Rahmen der technischen Masterplanung wurde bereits oberflächlich auch das Thema Elektromobilität betrachtet. Die Berücksichtigung wird für die zukünftige Ausgestaltung des Gesundheitsparks als wichtig erachtet, deshalb sollen diesbezüglich detailliertere Untersuchungen noch folgen.
Fragen zur Nachhaltigkeit
Das Thema Energieversorgung bzw. Wärmeversorgung wurde im Rahmen der technischen Masterplanung umfassend untersucht, mit dem Ziel, diese nachhaltig zu gestalten.
Bei der Stromversorgung soll dies insbesondere durch den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen erfolgen.
Eine nachhaltige Wärmeversorgung ist einerseits durch die Nutzung der Abwärme der benachbarten Kläranlage vorgesehen. Zudem sind Geothermie-Brunnen auf dem Gelände geplant. Die so gewonnene Wärme soll dem Gesundheitspark über ein sogenanntes Wärmenetz zugeführt werden.
Nach Möglichkeit soll eine Photovoltaik/-Solaranlage auf den Dächern des Klinikums angebracht werden. Dies ist jedoch noch abhängig vom Hubschrauberlandeplatz. Sofern Beeinträchtigungen des Landeanflugs absehbar sind, wird nur eine eingeschränkte Umsetzung möglich sein.